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Rüeck nimmt Gutachten entgegen

Vorsitzender Rüeck: Wegweisendes Werk, das wichtige Grundlagen für die Arbeit der Enquete liefert

Stuttgart. Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff von der Katholischen Hochschule Freiburg hat der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ am Donnerstagmittag, 23. Juli 2015, im Stuttgarter Haus der Geschichte das beauftragte gleichnamige Gutachten mit externem Datenmaterial zur Bestandsaufnahme übergeben und einige wichtige Aspekte und Handlungsempfehlungen vorgestellt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Helmut Walter Rüeck, mit. „Unser umfangreicher Fragenkatalog wurde tiefgehend aufgearbeitet, mit vielen neuen, bahnbrechenden Erkenntnissen“, bemerkte Rüeck, der Prof. Kricheldorff und ihrem Team herzlich für die geleistete Arbeit dankte.

Laut Rüeck hatte Prof. Kricheldorff erläutert, dass sich das Gutachten in vier Kapitel gliedere: Pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg, Pflegende in Baden-Württemberg und Prävention und Rehabilitation im Kontext von Pflegebedarf. Im vierten Kapitel seien Handlungsempfehlungen zu den drei vorherigen Komplexen dargestellt. Das Gutachten beruhe auf der Nutzung 27 unterschiedlicher Datenquellen und Studien. So hätten beispielsweise Auswertungen und Interpretationen aus einschlägigen Veröffentlichungen übernommen und zitiert werden können. Des Weiteren seien aber auch aus zur Verfügung gestellten Rohdaten Neuberechnungen angestellt sowie neue Verknüpfungen hergestellt worden. „Dort, wo Datenlücken vorhanden waren, sind von der Expertengruppe zum Teil eigene Erhebungen durchgeführt worden“, berichtete der Enquete-Vorsitzende. Überdies enthalte das Gutachten aber auch Hinweise darauf, wo es in Baden-Württemberg Datenlücken gebe.

„Das Gutachten bestätigt in vielen Punkten Sachverhalte, auf die wir auch schon in den Anhörungen aufmerksam gemacht wurden. Es wird uns bei der letztendlichen Zusammenstellung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission wertvolle Hilfe leisten“, so Rüeck abschließend.

Quelle: Landtag BW, zum Artikel

Pressemitteilung Direktwahl muss auch künftig gelten

Direktwahl muss auch künftig gelten

 

Bei aller Einigkeit im Ziel, unseren Bundestag kleiner und damit schlagkräftiger zu machen, ist man in der Kreis-CDU sehr überrascht:

„Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereint, darf nicht ausgeschlossen werden“. Genau das aber wird möglich, wenn die kürzlich von der Ampelkoalition im Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform in Kraft tritt. „Gleichgültig welcher Kandidat am meisten Stimmen in unserem Wahlkreis hat: Genau dieser Kandidat soll unseren Wahlkreis im Bundestag repräsentieren!“ so Isabell Rathgeb, die Stellvertretende Vorsitzende der Kreis-CDU. Man könne doch nicht auf der einen Seite auffordern, zur Wahl zu gehen und andererseits den gewählten Kandidaten abweisen; echtes Demokratieverständnis sehe anders aus. „Wir wissen nicht, was die Ampel geritten hat: In letzter Minute wurde die Grundmandatsklausel herausgekegelt“ ergänzt von Stetten und fordert: „Wenn eine Partei mehr als 3 Direktmandate oder mehr als 5 % im Bundesergebnis errungen hat, muss sie auch künftig in den Bundestag einziehen. Es ist nicht vermittelbar, dass nicht mehr die Direktstimme den Vertreter des Wahlkreises im Bundestag bestimmt, sondern eine statistische Größe und Landeslisten, die allein durch die Parteigremien bestimmt wurde.“ Tim Breitkreuz, Chef der Kreis-CDU: „Das ist nicht unsere Vorstellung eines agilen Bundestags!“. Von Stetten als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter in unserem hiesigen Wahlkreis setze sich seit Jahren mit ausgewogenen Vorschlägen für einen verkleinerten Bundestag ein. Dass in letzter Minute über einen Entschließungsantrag der Ampel eine wichtige Säule direkter Vertretung des Volkes verkürzt werde, sei sehr bedauerlich.

Die Koalition gieße damit Öl in das ohnehin schon glimmende Feuer der Politikverdrossenheit im Land. Die Kreis-CDU unterstütze die Bestrebungen, die einschneidende Ampellösung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Wenn die Mehrheit im Bundestag Grundgesetzwidriges vor hat, schlägt die Stunde des Bundesverfassungsgerichts. Rita Süssmuth, die Ex-Bundestagspräsidentin hatte außerdem ein Paritätsregelung gefordert, damit mehr Frauen in den Bundestag kommen. Nach dem jüngst beschlossenen Ampel-Konzept wird der Männeranteil steigen. Dies wolle keiner in der Kreis-CDU. „Im Englischen gibt es mittlerweile ein geflügeltes Wort für die Bundesregierung: Scholzing. Googeln Sie es! Es lässt sich in etwa damit zusammenfassen: „Große Sprüche machen, aber nichts zur Sache beitragen, eher im Gegenteil solide Verhinderungsarbeit leisten“, schiebt Tim Breitkreuz dazu nach.

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